Noch zu Lebzeiten bestimmte Fritz Winter die Übergabe eines bedeutenden Teil seines künstlerischen Nachlasses in die Obhut der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Ziel und Auflage war es, den Bestand in eine selbständige, gemeinnützige Stiftung einzubringen. Diese wurde 1981 als rechtsfähige öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in München genehmigt. Der Obhut der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wurden vom Galerie-Verein über 600 Werke übergeben. Mit dem formulierte Stiftungszweck der „Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur durch Unterstützung junger Talente“ wird das Lebenswerk Fritz Winters fortgesetzt. Der Maler sah seine künstlerische Arbeit als einen Beitrag zu der großen, sich auf viele Gebiete erstreckende Erkenntnissuche des Menschen.
Dem Stiftungsziel wurde von 1986 bis 2020 mit der Verleihung des Fritz-Winter-Preises und wird seit 2024 mit der Vergabe des Fritz-Winter-Stipendiums Rechnung getragen. Daneben wird das Werk des Künstlers erforscht und in unterschiedlichen kunsthistorischen Zusammenhängen und Gegenüberstellungen präsentiert. Seit 2017 steht der qualitativ wertvollste Kernbestand der Fritz-Winter-Stiftung von inzwischen 158 Gemälden und Papierarbeiten den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen als unbefristete Leihgabe zur Verfügung.
Fritz Winter (1905−1976) zählt zu den herausragenden Künstlern der deutschen Nachkriegsabstraktion. Das maltechnisch und in seiner Formensprache vielseitige Œuvre Winters steht in einer Tradition, die der Kunst des Blauen Reiter wie dem Bauhaus gleichermaßen verpflichtet ist.